Einkommensteuererklärung: Selbstständige erhalten die Energiepreispauschale über eine Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung. Die meisten Arbeitnehmer, also auch MFA und angestellte Ärzte in Praxen und MVZ, werden im September die 300 Euro bekommen – und einen Teil davon gleich versteuern.

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Gastbeitrag

FAQ zur Energiepreispauschale: Was Ärzte zur Lohnabrechnung wissen sollten

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