Bier darf nicht als 'bekömmlich' beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden (Az.: 8 O 34/15 KfH). Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung.