Für die Gehälter von Auszubildenden zur/m Medizinischen Fachangestellten (MFA) gelten strenge Regeln. Ausbilder hätten den Azubis gemäß Paragraf 17 Abs. Abs. 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes eine 'angemessene Vergütung' zu gewähren, stellt der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) in einer Mitteilung klar.