Urteil

Brötchen-Klau-Schwester freigesprochen

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HAMBURG. Ein geringwertiger Diebstahl kann zwar generell eine Kündigung rechtfertigen, dies ist aber immer eine Abwägung im Einzelfall.

Das Arbeitsgericht Hamburg hat jetzt in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung die Kündigung einer Krankenschwester aufgehoben, die acht belegte Brötchenhälften entwendet und im Pausenraum zusammen mit Kolleginnen gegessen hatte (Az.: 27 Ca 87/15).

Sie war bereits 23 Jahre unbeanstandet in der Klinik beschäftigt. Auf den Vorfall angesprochen, hatte sie diesen sofort eingeräumt. Sie habe selbst Essen mitgebracht; dies sei aber aus dem Kühlschrank gestohlen worden.

Unter solchen Umständen ist eine Kündigung unverhältnismäßig, eine Abmahnung reicht aus, so die Richter. (mwo)

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