Ab dem 3. November können medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) eine Zusatzqualifikation erwerben, um Patientinnen für eine Selbstkontrolle ihres Brustgewebes fit zu machen.
Wechselt ein Kleinbetrieb den Besitzer, haben zuvor gekündigte Mitarbeiter keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. Das hat jetzt ein Gericht in NRW entschieden.