NRW

Heilpraktiker darf nun weiter praktizieren

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Berufsverbot gegen einen Heilpraktiker aufgehoben, bei dem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird.

Veröffentlicht:

KÖLN. Der Heilpraktiker aus dem niederrheinischen Brüggen, gegen den wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird (wir berichteten), darf vorläufig weiter praktizieren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt das gegen den Mann durch den Landkreis Viersen verhängte Berufsverbot aufgehoben.

Die Aktivitäten des Heilpraktikers in einem alternativen Krebszentrum hatten Sommer 2016 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Der Beschuldigte soll Krebspatienten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden mit dem Mittel 3-Bromopyruvat behandelt haben, das nicht als Medikament zugelassen ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vor. Er soll möglicherweise Gesundheitsschäden und den Tod von Patienten verursacht haben. Für ein sofortiges Berufsverbot besteht nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts aber keine Rechtsgrundlage.

Ohne Entzug der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch die zuständige Behörde könne ihm die Tätigkeit auch nicht vorläufig untersagt werden", teilte das Gericht mit. "Zudem genügen die Ermittlungen der Behörden nach Ansicht des Gerichts derzeit noch nicht, um die Vorwürfe gegen den Heilpraktiker zu erhärten."

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (iss)

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Az.: 7 L 2292/17

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus