Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) verpflichtet bestimmte Unternehmen zu verstärkten Cybersicherheitsmaßnahmen. In nationales Recht umgesetzt werden soll die Brüsseler Vorgabe mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, das zumindest auch Kliniken und MVZ mit entsprechenden Aufgreifmerkmalen adressiert.

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Cybersicherheit im Gesundheitswesen

Über 1.000 Praxen und MVZ könnten vom NIS-2-Gesetz betroffen sein

Kliniken sollen in der Krankenhausreform-Zukunft Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte, aufgeteilt nach Leistungsgruppen, ans INEK melden. Der Medizinische Dienst soll die Angaben prüfen.

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Brief an SPD-Fraktion

Klinikreform: Meldepflichten bringen DKG-Chef Gaß auf die Palme