Die EU verschafft den Anbietern von In-vitro-Diagnostika, wie zum Beispiel Coronatests, mehr Zeit mit Blick auf die am 26. Mai 2022 scharfzuschaltende IVD-Verordnung. Sie hat den Unternehmen jetzt Übergangsfristen eingeräumt, um das Konformitätsbewertungsverfahren für ihre Produkte bei den Benannten Stellen vornehmen zu lassen.

© Sebastian Gollnow/dpa

In-vitro-Diagnostika

Brüssel einigt sich auf Übergangsfristen für Corona-Tests

Weniger Tests mit positiven Befunden: „Die Entspannung ist real“, heißt es beim Berufsverband Deutscher Laborärzte.

© Clara Margais / dpa / picture alliance

Corona-Prävention

Labore sehen Entspannung im Infektionsgeschehen