Missbrauch von Kooperationsform
Landessozialgericht: Zu viele gemeinsame Fälle in der Praxisgemeinschaft? Das kann teuer werden!
Obacht bei einer Praxisgemeinschaft: Werden zu viele gemeinsame Patienten behandelt, drohen Honorarrückforderungen. Das hat das Landessozialgericht in Potsdam im Fall zweier Ärzte entschieden, die sich munter die Patienten überwiesen.