Missbrauch von Kooperationsform
LSG Potsdam: Zu viele gemeinsame Fälle in der Praxisgemeinschaft? Das kann teuer werden!
Obacht bei einer Praxisgemeinschaft: Werden zu viele gemeinsame Patienten behandelt, drohen Honorarrückforderungen. Das hat das Landessozialgericht in Potsdam entschieden im Fall zweier Ärzte, die sich munter die Patienten überwiesen.