Missbrauch von Kooperationsform
LSG Potsdam: Praxisgemeinschaft darf nicht wie BAG geführt werden
Obacht bei einer Praxisgemeinschaft: Werden zu viele gemeinsame Patienten behandelt, drohen Honorarrückforderungen. Das hat das Landessozialgericht in Potsdam entschieden im Fall zweier Ärzte, die sich munter die Patienten überwiesen.