Der Deutsche Ethikrat hält am eindeutig nachgewiesenen Hirntod als Kriterium für die Organentnahme fest und fordert eine bessere Information der Betroffenen und Angehörigen. Auf einen Todesbegriff konnte sich das Gremium jedoch nicht einigen.
In Großbritannien ist die Mitochondrienspende zur Prävention von Mitochondriopathien zugelassen worden. Nach der positiven Abstimmung im Unterhaus hat jetzt auch das Oberhaus der Methode zugestimmt.
Patienten am Rand der Gesellschaft haben andere Versorgungsbedarfe als der Durchschnittspatient. Doch Vertragsärzte sind im Praxisalltag auf diese Gruppe nicht ausreichend vorbereitet.
Der Hirntod bedeutet nicht zwangsläufig, dass jemand tot ist, erläutert der Philosoph und Ethikexperte Professor Dieter Birnbacher. Es gibt dennoch gute Gründe, am Hirntodkriterium für die Organentnahme festzuhalten.
Viele denken vermutlich nicht so intensiv wie der Ethikrat darüber nach, ob der Tod schon mit dem irreversiblen Ausfall des Gehirns eintritt oder erst dann, wenn die letzte Zelle im Körper ihren Dienst einstellt.
Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind ärztliche Zwangsbehandlungen von psychisch Kranken seit zwei Jahren wieder zugelassen. Die Grünen verlangen nun eine lückenlose Dokumentation aller Einzelfälle.
Zwangsbehandlungen von psychisch Kranken sollten die Ultima ratio sein: Nach Ansicht der Grünen werden immer noch nicht alle Optionen ausgeschöpft, um den Zwang zu vermeiden.