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Psychisch Kranke

Grüne fordern Prüfung von Zwangsbehandlungen

Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind ärztliche Zwangsbehandlungen von psychisch Kranken seit zwei Jahren wieder zugelassen. Die Grünen verlangen nun eine lückenlose Dokumentation aller Einzelfälle.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, Zwangsbehandlungen von psychisch kranken Menschen genauer zu überprüfen.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Zwei Jahre nach der Reform des Betreuungsrechts scheint es in den psychiatrischen Krankenhäusern ein stärkeres Bewusstsein für den mit Zwang verbundenen Grundrechtseingriff zu geben. Aber wir sind noch weit entfernt von einem Ende des Zwangs in der Psychiatrie."

Es sei nicht hinnehmbar, dass die Regierung heute noch keine Auskunft darüber geben könne, wie viele Behandlungen seit der Reform gegen den Patientenwillen durchgeführt wurden, kritisierte Klein-Schmeink.

Schwere Eingriffe in Grundrechte

Zwangsmaßnahmen seien schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen, die streng kontrolliert werden müssten.

Die Regierung müsse dringend den rechtlichen Rahmen für eine lückenlose Dokumentation aller beantragten und genehmigten medizinischen Zwangsbehandlungen schaffen. Dazu sollte eine Prüfstelle benannt werden.

In den psychiatrischen Krankenhäusern fehle oft das Konzept, die Zeit oder das Personal, um auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen - "mit der Folge einer zwangsweisen Behandlung", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete weiter.

"Auch die Krankenhäuser sind aufgefordert, ihre Behandlungskultur zu überprüfen." Das heutige Behandlungssystem bei akuten psychischen Krisen sei immer noch zu stations- und medikamentenlastig.

Wichtig sei nach der neuen Regelung, dass vor Genehmigung einer Zwangsmaßnahme der Arzt Alternativen prüfen und auch ernsthaft versuchen müsse, den Betroffenen von der Behandlung zu überzeugen oder aber diese erst mal zu unterlassen.

Grundsätzlich seien weitere Anstrengungen nötig, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Betroffene in der Entscheidungsfindung zu unterstützen, anstatt ihre Entscheidung zu ersetzen, sagte Klein-Schmeink. (dpa)

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