Das oberste Gericht in Großbritannien hält es nicht länger für erforderlich, dass in jedem Fall ein Gericht gehört wird, bevor man etwa Wachkoma-Patienten sterben lässt.
Wegweisendes Urteil in Großbritannien: Der Supreme Court hält es nicht für zwingend notwendig, vor einer Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen die Gerichte um Erlaubnis zu fragen. Eine Voraussetzung muss aber erfüllt sein.