Großbritannien

Sterbehilfe: Richtervorbehalt ausgesetzt

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LONDON. Das oberste Gericht in Großbritannien hält es nicht länger für erforderlich, dass in jedem Fall ein Gericht gehört wird, bevor man etwa Wachkoma-Patienten sterben lässt. Der Supreme Court fällte die Entscheidung, obwohl der 52-jährige Patient, der nach einem Herzstillstand im Koma lag, bereits gestorben war.

Bisher müssen Angehörige oft langwierige Prozesse führen, bevor lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden dürfen. Ärzte und Angehörige waren sich im vorliegenden Fall einige, die medizinische Behandlung des "Mr. Y" genannten Patienten einzustellen. Gerichtspräsidentin Lady Black betonte indes, im Zweifelsfall sei es auch künftig "im besten Interesse des Patienten, die Entscheidung eines Gerichts zu suchen". (fst)

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