Kommentar – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Ärzten mehr Spielraum geben

Die Diskussion um § 219 a und die Abtreibungswerbung hält an. Wann ist sie unzulässig? Wann handelt es um sachliche Information?

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Paragraf 219a

Kompromiss bei Werbeverbot für Abtreibung in Sicht?

Beschäftigung mit der Medizin im Nationalsozialismus ist „unerlässlich für die Selbstvergewisserung“: Dr. Josef Schuster.

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Ärzte im Nationalsozialismus

Forschungsergebnisse müssen aktiver Teil der Lehre werden