Ein 40-jähriger Arzt aus Bonn muss sich derzeit unter anderem wegen Heiratsschwindels vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Schaden soll 750.000 Euro betragen.
Allgemeinärzte beschäftigen sich nahezu täglich damit, Patienten vor unnötiger Diagnostik und unsinniger Behandlung zu schützen. Nicht immer gelingt dieser Spagat.
Das vor 30 Jahren geschaffene Embryonenschutzgesetz kennt nur Verbote. Ein neuer Ordnungsrahmen muss her. Doch der Bundestag werkelt stets nur an neuen Gesetzes-Inseln.