Die Wählerinnen und Wähler im Schweizer Kanton Wallis haben dem umstrittenen Gesetz über Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen zugestimmt.
Die deutschen Bischöfe warnen vor den Folgen, die eine mögliche Normalisierung der Suizidbeihilfe mit sich bringen würde. Der Gesetzgeber müsse „der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt“.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Fall knapper Behandlungskapazitäten beschlossen.
Psychiater könnten eher Freiverantwortlichkeit begutachten, aber nicht Motivation. Dann gerieten sie nämlich in einen schweren ethischen Konflikt, sagt DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer zum Thema ärztliche Suizidassistenz.
Eher wenige chronisch kranke Menschen wollen wirklich sterben, sagt der Schmerzmediziner Norbert Schürmann zum Thema ärztliche Suizidassistenz. Das Wissen, unterstützt zu werden, wenn sie ihr Leben beenden möchten, stütze diese Menschen.
Viele Menschen fühlen sich der Medizin ausgeliefert. Patienten müssten wissen, dass es anders ist, sagt Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, zum Thema ärztliche Suizidassistenz.
Warum selbstbestimmtes Sterben mit einem Gesetz allein nicht gelingen kann und wieso ausbalancierte juristische Regeln im Praxistest durchzufallen drohen.
Das Bundesverfassungsgericht stärkte 2020 den freien Willen der Bürger. Dazu gehört das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen. Das Bild eines autonomen Menschen wird betont. Und damit ergibt sich auch der Auftrag an den Gesetzgeber.
Der Bundestag will die Suizidassistenz neu regeln. Bislang liegen dazu drei Gesetzesanträge vor. Für Ende November ist nun eine öffentliche Anhörung geplant. Anfang 2023 könnte dann ein Beschluss des Parlaments stehen – unter einer Voraussetzung.