Vor vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgestellt und die Freiheit, dafür Dritte in Anspruch nehmen zu dürfen. Ärzte sind seitdem auch offiziell immer dabei.
Vor zwei Jahrzehnten eingeführt, hat sich die Tötung auf Verlangen bei Schwerkranken in Belgien inzwischen etabliert: Drei von 100 Sterbenden bestimmen selbst, wann sie aus dem Leben scheiden wollen.