Statistik der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben
Sterbehelfer sehen keinen Dammbruch beim assistierten Suizid
Vor vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgestellt und die Freiheit, dafür Dritte in Anspruch nehmen zu dürfen. Ärzte sind seitdem auch offiziell immer dabei.