Bilanz für das Jahr 2023

3.423 Fälle von Tötung auf Verlangen in Belgien

Vor zwei Jahrzehnten eingeführt, hat sich die Tötung auf Verlangen bei Schwerkranken in Belgien inzwischen etabliert: Drei von 100 Sterbenden bestimmen selbst, wann sie aus dem Leben scheiden wollen.

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Brüssel. Fälle von Sterbehilfe in Belgien sind im vergangenen Jahr um 15 Prozent auf 3.423 gestiegen. Nach behördlichen Angaben vom Dienstag setzten in drei von 100 Sterbefällen die Betreffenden mit fremder Unterstützung ihrem Leben ein Ende.

Im Vergleich zu 2022 stieg die Quote von 2,5 auf 3,1 Prozent. In Belgien ist Tötung auf Verlangen seit 2002 erlaubt. Bedingung ist, dass eine Person ihren Wunsch bei vollem Bewusstsein, überlegt und wiederholt bekundet und auf nicht zu lindernde Weise körperlich oder psychisch leidet. In den Niederlanden gingen im Jahr 2022 sogar 5,1 Prozent aller Sterbefälle auf Tötung auf Verlangen zurück.

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Den Angaben zufolge waren 71 Prozent der Patienten, die um Sterbehilfe baten, älter als 70 Jahre und 42 Prozent älter als 80. Personen unter 40 Jahren machten nur 1,1 Prozent der Fälle aus. Unter denen, die im vergangenen Jahr um Sterbehilfe baten, war ein Minderjähriger.

In 79 Prozent der Fälle war der behandelnde Arzt der Ansicht, dass der Tod ohnehin in absehbarer Zeit eintreten würde. Bei den Krankheiten, die zur Sterbehilfe führten, handelte es sich zu 56 Prozent um Krebs. In allen Fällen ging es laut den Behördenangaben um schwere und unheilbare Erkrankungen.

110 der Personen, die Sterbehilfe nach belgischem Recht in Anspruch nahmen, hatten ihren Wohnsitz im Ausland, überwiegend in Frankreich. Da die Nennung des Wohnorts bei der behördlichen Erfassung nicht verlangt werde, handle es sich hierbei um eine Untergrenze, hieß es in der Mitteilung. (KNA)

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