Artikel 59 und 97 der EU-Medizinprodukteverordnung werden ins Spiel gebracht, um Abhilfe bei Produktengpässen zu schaffen. Ein Hersteller will Planungssicherheit haben – und kein Hoffen auf den Zufall.
Ist die EU-Regulation schuld an Lieferproblemen bei Medizinprodukten? Der GKV-Spitzenverband sieht das nicht so und warnt davor, Qualitätsstandards „über Bord zu werfen“.