Mangelware Lebensretter
EU-Medizinprodukteverordnung: Kein Vertrauen in Sonderregeln
Artikel 59 und 97 der EU-Medizinprodukteverordnung werden ins Spiel gebracht, um Abhilfe bei Produktengpässen zu schaffen. Ein Hersteller will Planungssicherheit haben – und kein Hoffen auf den Zufall.