Mangelware Lebensretter

EU-Medizinprodukteverordnung: Kein Vertrauen in Sonderregeln

Artikel 59 und 97 der EU-Medizinprodukteverordnung werden ins Spiel gebracht, um Abhilfe bei Produktengpässen zu schaffen. Ein Hersteller will Planungssicherheit haben – und kein Hoffen auf den Zufall.

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