Weil Kurzzeitpflegeplätze fehlen, stellt eine Klinik in NRW stationäre Kapazitäten bereit; die Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet. Ein Modell, das bundesweit Schule machen könnte.
Sozialgerichte sollten sich vor allem um die Prüfung von Ansprüchen Sozialversicherter kümmern. Streit um Abrechnungen nimmt die dafür nötigen Kapazitäten in Anspruch.