„Für die Einführung von Pflichtfortbildungen für ein einzelnes Krankheitsbild gibt es keine Rechtsgrundlage“: Die NRW-Landesregierung nimmt den Diabetes als Herausforderung wahr – sieht sich dafür aber gut gerüstet.
Die Verkürzung von Verjährungsfristen und ein Passus im MDK-Gesetz haben die Sozialgerichte in NRW mit Verfahren geflutet. Immer häufiger stehen sich Kassen und Kliniken vor Gericht gegenüber.