Die KV Schleswig-Holstein hat die Honorare für Bereitschaftsdienste erhöht. Ziel ist, mit den erhöhten Sätzen weiterhin auf Zwangsdienste verzichten und die Dienste ausschließlich mit Freiwilligen besetzen zu können.
Die KV Bayerns muss nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes ihre Regeln für die Teilnahme der Vertragsärzte am ärztlichen Notfalldienst überarbeiten. Die Richter gaben einem Orthopäden recht, der sich gegen Sonderregelungen beim Notdienst gewehrt hatte.