Die Ausschüsse für Verbraucherschutz und Justiz des EU-Parlamentes haben essenzielle Änderungen an der geplanten EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz gefordert.
Der Gesetzgeber muss eine Sache regeln, die wir lieber nicht regeln wollen: die Triage. Aber es führt kein Weg daran vorbei. Und dennoch wird ein Dilemma bleiben.
Behandlungsabbruch bei Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit? Die Bundesärztekammer spricht sich gegen eine Ex-post-Triage aus. Das Gesetzesvorhaben müsse überarbeitet werden.