Analog der Pflicht für Vertragsärzte, sich am Bereitschaftsdienst zu beteiligen, fordert die TK in Sachsen nun eine Pflicht für Klinikärzte: Diese sollen verpflichtend an der Notfallversorgung teilnehmen.
Seit Ausbruch der Pandemie sind immer weniger Bundesbürger der Ansicht, die Gesundheitsversorgung klappe gut. Besonders chronisch Kranke und pflegende Angehörige sind zunehmend unzufrieden, so eine Umfrage.
Sollten Ärzte und Kliniklobby bei der erneut anstehenden Notfallreform tatsächlich an einem Strang ziehen, wäre das ein großer Schritt nach vorne – und eine Riesenchance auf mehr.
Im organisierten Notfalldienst wird die Fernbehandlung jetzt noch attraktiver. Das liegt an neuen Abrechnungsregularien für Videosprechstunden, die der Ergänzte Bewertungsausschuss beschlossen hat.