Auch NRW macht sich Gedanken über eine Notfallreform. In Köln geht man schon seit einigen Jahren neue Wege. Dem dortigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst genügt das aber nicht.
Rettungsdienste können auch bei Unfällen mithaften und Schmerzensgeld zahlen, selbst wenn es zu keiner Kollision gekommen ist, wie das OLG Oldenburg entschied.
Im Rettungsdienst in Baden-Württemberg sind die Personallücken so groß, dass immer häufiger auf Leiharbeitskräfte zurückgegriffen wird. Innenministerium, Kassen und Kliniken sehen den Trend kritisch.