Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts können Kliniken künftig leichter Kostenerstattungsansprüche für die Notfallbehandlung nicht-versicherter Ausländer durchsetzen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Kompetenz- und Hygieneanforderungen an Kliniken, die schwerst Unfallverletzte versorgen wollen, zum Quartalswechsel deutlich verschärft.
Ein neues italienisches Gesetz erlaubt Hilfsorganisationen nur eine Rettungsaktion pro Einsatz. „Ärzte ohne Grenzen“ sieht darin eine Behinderung der Seenotrettung - und reicht Beschwerde ein.
Anhand des kardialen Troponins lassen sich nicht nur Aussagen über die Wahrscheinlichkeit eines Myokardinfarkts, sondern auch zum Sterberisiko von Personen mit akuter Atemnot treffen. Das legt eine Studie nahe.