Versorgung Schwerverletzter

Gesetzliche Unfallversicherung: Für SAV-Kliniken gelten neue Anforderungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Kompetenz- und Hygieneanforderungen an Kliniken, die schwerst Unfallverletzte versorgen wollen, zum Quartalswechsel deutlich verschärft.

Veröffentlicht:

Berlin. Für Kliniken, die an der Versorgung Schwerverletzter zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) teilnehmen, gelten seit Anfang Juli neue Anforderungen. Darauf hat die DGUV am Donnerstag ausführlich hingewiesen.

Die neuen Anforderungen beziehen sich auf das sogenannte „Schwerstverletzungsartenverfahren“ (SAV), der höchsten Stufe im dreistufigen stationären Heilverfahren der DGUV.

Kliniken, die heute bereits zum SAV zugelassen sind, erhalten eine dreijährige Übergangsfrist, „um die neuen Voraussetzungen nachzuweisen“, heißt es. Häuser, die eine Teilnahme neu beantragen, müssen die Anforderungen sofort erfüllen. - Die wichtigsten Neuerungen:

  • Mindestfallzahlen. SAV-Kliniken müssen künftig Mindestfallzahlen für einige schwere Unfallverletzungen mit Op-Notwendigkeit nachweisen – etwa bei Frakturen des Rumpfskeletts und der Extremitäten oder schweren Schädel-Hirn-Traumata. Alle diese Verletzungsarten sowie die jeweils geforderte Mindestfallzahl sind in Anlage 1 der SAV-Anforderungen aufgeführt. In ländlichen und strukturschwachen Regionen, heißt es, könnten „Ausnahmen gemacht werden, um die flächendeckende Versorgung zu sichern“.
  • Vertretung des Durchgangsarztes. Neben der verantwortlichen ärztlichen Leitung im SAV müssen künftig vier Ärzte (bislang drei) mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ beschäftigt sein.
  • Kompetenz und Präsenz. Die Verfügbarkeit verschiedener fachärztlicher Kompetenzen wird in den neuen SAV-Anforderungen „klarer formuliert“, heißt es weiter. Je nach Fachgebiet werden eine „24-stündige Anwesenheit“, eine „24-stündige Verfügbarkeit“ oder eine „Verfügbarkeit nach fachlicher Dringlichkeit“ gefordert.
  • Op-Hygiene. Operationsabteilungen sollen sich in jeweils mit eigenen Zu- und Abgängen versehene Zonen aufteilen lassen. Dazu heißt es in den neuen SAV-Anforderungen; „Wegen des sehr heterogenen OP-Spektrums ist mindestens eine temporäre Abtrennbarkeit zur Isolierung für ein spezifisches OP-Spektrum (z. B. hochaseptische Gelenkoperationen, Operationen von Patienten und Patientinnen mit Problemkeimen) vorzuhalten.“ (cw)
Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kräftige Anhebung

Der PKV-Standardtarif wird deutlich teurer

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes