Länderregelungen für den kommenden Herbst und Winter sind den Amtsärzten zu wenig. Sie fordern einheitliche Vorgaben zum Umgang mit steigenden Inzidenzen.
Eine Impfung gegen Affenpocken ändert nichts an der Quarantäneregelung, wenn ein Mitbewohner infiziert ist. Das hat ein Verwaltungsgericht so entschieden.
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz polarisieren: Die KV Hessen übt harsche Kritik, der BVÖGD begrüßt die Novelle und die Kliniken fordern Nachbesserungen.