Geplante Novelle

Infektionsschutz: Kakofonie der Änderungswünsche

Die von der Regierung geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz polarisieren: Die KV Hessen übt harsche Kritik, der BVÖGD begrüßt die Novelle und die Kliniken fordern Nachbesserungen.

Veröffentlicht:
Bundesweit soll es weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeug geben, so sieht es der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes vor.

Bundesweit soll es weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeug geben, so sieht es der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes vor.

© Daniel Kubirski / picture alliance

Berlin/Frankfurt. Die Einigung von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf Veränderungen im Infektionsschutzgesetz stößt weiter auf ein kontroverses Echo.

Die KV Hessen (KVH) übte an der geplanten Novelle harsche Kritik und fürchtet nach Ansicht von KV-Vorstandschef Frank Dastych die „Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür“.

Die Coronainfektion des Bundesgesundheitsministers belege, dass auch eine vierte oder weitere Impfung nicht vor einer Infektion schütze, erklärte Dastych. Ebenfalls schütze sie nicht davor, infektiös zu sein und möglicherweise andere anzustecken. Die von Lauterbach geplanten Schritte würden damit „ad absurdum geführt“, so Hessens KV-Vorstandschef.

Lesen sie auch

„Wir vertrauen der STIKO“

Dastych empfahl Justizminister Buschmann, sich bei Impffragen mit der STIKO auszutauschen, „dem Expertengremium zu Impffragen“. Deren Empfehlungen hätten in der Vergangenheit immer „Hand und Fuß“ gehabt. „Wir vertrauen der Wissenschaft und damit dem Gremium, das in Bezug auf Impfungen als einziges kompetent ist, wissenschaftlich fundierte Impfentscheidungen zu treffen“, erklärte Dastych.

„Herr Buschmann, übernehmen Sie! Lassen Sie sich von den Experten der STIKO beraten und gehen Sie den direkten Weg, als es an dieser Stelle über die Hausleitung des BMG zu versuchen“, appellierte der KV-Chef.

Denn die Praxischefs benötigten rasche Antworten: Was sollen niedergelassen Ärzte Patienten sagen, die sich bereits im Juli eine vierte Impfung haben geben lassen, fragte Dasytch. Er forderte, die geplante Novelle zu überarbeiten. Dabei sollte auch „das unsinnige Konstrukt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ entfallen, forderte der KV-Chef.

Fokus auf vulnerable Gruppen

Generelle Zustimmung zur geplanten Infektionsschutz-Novelle kommt dagegen vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Der begrüßte das Stufenkonzept für die Anti-Corona-Maßnahmen, auf die sich die beiden Ressorts verständigt haben.

Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz sieht etwa vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

„Nach rund zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie ist es sinnvoll, in zunehmendem Maße auf die Eigenverantwortung der Bürger zu setzen“, sagte der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Johannes Nießen. Die Gesundheitsämter konzentrierten sich mittlerweile darauf, vulnerable Gruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besonders zu schützen.

Lesen sie auch

Gaß: „Ausnahmen für Geimpfte sind unpraktikabel“

Unterdessen hat der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, Nachbesserungen an der Novelle gefordert. „Wir begrüßen, dass eine Maskenpflicht in Innenräumen weiter möglich sein soll“, sagte Gaß der „Rheinischen Post“. „Die Ausnahmen für Geimpfte sind aber völlig unpraktikabel und widersprechen deshalb dem Ziel eines guten Infektionsschutzes.“

Den Krankenhäusern werde mit den neuen Regeln ein so nicht umsetzbarer, zusätzlicher Aufwand aufgebürdet. So sei vorgesehen, dass künftig in allen Krankenhäusern Beschäftigte sowie Besucher nur mit einem aktuellen Test oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis (nach dreifacher Impfung) und in beiden Fällen einer FFP2-Maske ein Krankenhaus betreten dürfen, erklärte Gaß. (dpa/fst)

Lesen sie auch
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Proteste beim Ärztetag – närrisch?

Lesetipps