Hartz-IV-Bezieher können für einen Kuraufenthalt kein Geld vom Jobcenter bekommen. Die nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten sind kein 'laufender besonderer Bedarf', sodass das Jobcenter nicht zur Leistung verpflichtet ist, urteilte das Sozialgericht (SG) Karlsruhe.