BFH: Diagnoseschlüssel reicht zur Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit nicht aus. Die Schwere der Erkrankung muss aus der Bescheinigung eines Arztes hervorgehen.
Das Patientenrechtegesetz hat die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Arztes neu formuliert. Nun obliegt es dem Arzt, zu erkennen, ob der Patient als Selbstzahler gefordert ist - und deshalb umfassend über die Kosten einer Behandlung informiert werden muss.
Orthopäde und Physiotherapeut in einer gemeinsamen Praxis - als gleichberechtigte Partner: Diesen Weg beschreiten Dr. Jan Schilling und Johannes Fetzer seit Kurzem in ihrem Therapiezentrum Hafencity in Hamburg.