Mit der Laborreform, die am 1. April in Kraft tritt, werden die Finanzströme rund um die Laborleistungen in neue Bahnen gelenkt. Doch schon jetzt gibt es Rufe nach der nächsten Reform.
Fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Praxen mit angestellten Ärzten müssen einige Sonderregeln bei der Laborreform beachten.
Sofern Ärzte bei Laborleistungen umsichtig vorgehen, erhalten sie eine geldwerte Belohnung - den Wirtschaftlichkeitsbonus. Seine Spielregeln ändern sich mit der Laborreform ab 1. April. An einem Beispiel zeigen wir, wie der Bonus künftig berechnet wird.
Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat 2017 in 74 Fällen das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bejaht ? entschieden hatte er über 329 Fälle.
Anhaltend hohe Marketingaufwendungen zugunsten der Versand-Tochter DocMorris sowie der Börsengang im Sommer haben die Zur Rose AG 2017 tiefer in die Verlustzone gedrückt.
Der Weg in die Notaufnahme eines Krankenhauses führt in Deutschland viel zu oft direkt in ein Krankenhausbett. Das ist in vielen Fällen unnötig. Der Gesundheitsökonom Professor Reinhard Busse empfiehlt mutige Reformschritte.
Davor hat fast jeder Arzt Angst: wartenden Angehörigen eine Todesnachricht zu überbringen. Falsche Worte können fatale Folgen haben. Eine Faust-Formel kann Ärzten helfen, schwere Gespräche richtig zu führen.
Voraussichtlich im Juni wird das Bundesgesundheitsministerium die Rechtsverordnung für das Arztinformations-System über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung vorlegen. Das teilte der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich bei einer BAH-Veranstaltung gestern in Berlin mit.
In Bayern können Ärzte künftig Fördergelder für die Anstellung eines Arztes oder die Beschäftigung einer nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) aus dem Strukturfonds erhalten.
Weniger Ärzte, weniger wohnortnahe Praxen und längere Wartezeiten - darauf müssen sich die Patienten in Baden-Württemberg einstellen, prognostiziert die KV. Diese Versorgungslücken sollen nicht mit KV-Praxen gestopft werden, dafür mit Ärzten, die aus dem Ruhestand zurückgeholt werden.
Die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) war gestört, Praxen konnten keinen Versichertenstammdatenaustausch vornehmen. Die Konnektoren sollen jetzt über Service-Calls durch einen CGM-zertifizierten Techniker wieder hochgefahren werden.