Es ist wohlfeil, wenn die KBV das Bundessozialgericht wegen eines Millionenregresses schilt. Wichtiger aber wäre, die rahmenvertragliche Rechtsgrundlage anzupassen.
Zum 1. September soll der Deutschlandvertrieb des Alzheimer-Wirkstoffs Lecanemab starten. Doch ohne flankierende Förderung der ambulanten Versorgung habe das Mittel schlechte Karten, prognostiziert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung.
Die TK-Sparvorschläge stoßen in Sachsen-Anhalt auf scharfe Kritik. KV-Vorstand Böhme warnt vor den negativen Folgen für die Attraktivität des Arztberufs und die Nachwuchsgewinnung.
Die Bestätigung eines Halbe-Millionen-Regresses gegen einen Arzt durch das BSG hat für Kopfschütteln gesorgt. Die KBV hält die Umstände für absurd und fordert, Kassen die Grundlage für solche Rückforderungen zu entziehen.
Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten steht bei Frauen ganz hoch im Kurs. 2024 entschieden sich die meisten weiblichen Azubis, den Beruf der MFA zu erlernen.
Laut AMVV muss ein Rezept u. a. „die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder deren qualifizierte elektronische Signatur“ enthalten. Einem Arzt droht nun eine Regressforderung in Millionenhöhe, weil er Rezepte mit einem Unterschriftenstempel versehen hat.
Die Netzbewegung lebt, immer mehr Netze zertifizieren sich bei ihrer KV. Welche Vorteile die Beteiligung in Netzen haben kann, darüber spricht Constanze Liebe vom AdA Bundesverband der Arztnetze im „ÄrzteTag“-Podcast.
Die MVZ-Gesellschaft einer Ärztin hatte bei der Vergabe eines frei gewordenen Sitzes das Nachsehen – weil die Alleingesellschafterin nicht selbst in einem ihrer MVZ tätig ist.