Bundessozialgericht
Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress
Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung muss ein Rezept u. a. „die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder deren qualifizierte elektronische Signatur“ enthalten. Sich daran nicht zu halten, kann teuer werden.