Arbeitsgericht

KBV und Ullmann haben sich geeinigt

Urteil

"Körperwelten" kein Verstoß gegen Bestattungsgesetz

Wer nicht ordentlich dokumentiert, kann sich auch nicht mit Routine-Abläufen herausreden.

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Dokumentation

Lücken schützen nicht vor Nachfragen

Praxis-Aufkauf

Der Gesetzgeber zieht die Zügel an