Arbeitsgericht

KBV und Ullmann haben sich geeinigt

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BERLIN. Auf eine einvernehmliche Beendigung ihres arbeitsrechtlichen Konflikts haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Andreas Ullmann, ehemaliger Dezernent für Haushaltsfragen und Finanzen, vor dem Landesarbeitsgericht Berlin geeinigt.

Über die Details haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

Die KBV hatte ihrem Dezernenten im Spätjahr 2012 fristlos gekündigt. Grund waren Zahlungen im Zusammenhang mit dem Neubau des KBV-Verwaltungsgebäudes in Berlin, die das Berliner Arbeitsgericht als Pflichtverletzungen wertete.

Das Gericht hatte die Kündigung im Januar für rechtens erklärt.Nach Auffassung des Berliner Arbeitsgerichts seien diese Zahlungen unter Verwendung von dafür nicht vorgesehenen Haushaltsmitteln erfolgt. Dies sei eine "erhebliche Pflichtverletzung" gewesen.

Dass sich Ullmann persönlich bereichert habe, sei nicht nachzuweisen.

Ullmann hatte sich dagegen gewehrt. Ob, und wenn ja, wieviel der Vergleich die Vertragsärzte gekostet hat, ist noch unklar.

Ullmanns Bezüge hatten ausweislich von vorliegenden Unterlagen gegen Ende seines Arbeitsverhältnisses rund 16.000 Euro im Monat erreicht. Als Abfindung hatte er im November 2013 annähernd 2,5 Millionen Euro gefordert. (af)

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