Kriminalhauptkommissar Stephan Schriever befürwortet eine unabhängige, qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus, die von spezialisierten Ärzten vorgenommen werden sollte. Warum er das gutheißen würde, erläutert er im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.
EBM-Beschlüsse gelten, sobald sie entweder im Internet oder aber im Ärzteblatt veröffentlicht wurden. Einer BAG gereichte das jetzt zum Nachteil. Prinzipiell muss es das aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) eingestellt.
Die Einrichtung spezieller Leichenschaudienste oder Leichenschauen nur von besonders qualifizierten Ärzten – diese Lösung schwebt dem Bremer Gerichtsmediziner Professor Michael Birkholz vor.
Kassen, Ärzteverbände, aber auch die Industrie schreiben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch einiges ins Lastenheft bei seinem E-Health-Gesetz II. Das spiegelt sich in diversen Stellungnahmen zur Verbändeanhörung wider.