Inwieweit sind unterschiedliche Strahlentherapien zwecks Analogabrechnung gleichwertig? Dazu entscheidet am Freitag das OLG Düsseldorf die Klage eines Privatpatienten.
Nach eigenen Angaben aus Mitleid hat ein 86-Jähriger seine demenzkranke Ehefrau getötet. Wegen Totschlags in einem minderschweren Fall ist er nun zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Ein französischer Anästhesist, der mehrere Patienten vergiftet haben soll, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Er bleibt aber unter richterlicher Aufsicht.
Der Patientenmord-Prozess gegen den Ex-Pfleger Niels H. ist noch nicht zu Ende, der Verurteilte legte Rechtsmittel ein. Neue Verfahren leitete die Staatsanwaltschaft ein – wegen Meineids.
Zu je 2000 Euro Strafe sind zwei Berliner Gynäkologinnen wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden. Die KV sieht die ärztliche Hilfe als unabdingbar.
Unterschiedliche Strahlentherapien können im Rahmen einer Analogabrechnung GOÄ-konform als gleichwertig angesehen werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag entschieden.
EBM, GOÄ, UV-GOÄ: Vor allem jungen Ärzten fällt das Hin und Her zwischen den Abrechnungssystemen nicht leicht. Doch es ist kein Hexenwerk. Ärzte sollten aber wissen, wann Patienten Anspruch auf welche Leistung in welchem System haben.
Ein Schlichtungsgutachten ist nicht geeignet, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu ersetzen. Auch führt es nicht zur erhöhten Darlegungslast für Patienten, so der Bundesgerichtshof.
Gefälschte Arzneimittel und illegale, leistungssteigernde Drogen stellen für Europa weiterhin eine veritable Bedrohung dar, warnten das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und Europol.
Das “Umpolen“ homosexueller Menschen steht vor dem Aus. Gutachter und eine Kommission sehen weder juristisch noch medizinisch Hürden für ein Verbot von Konversionstherapien. Jens Spahn will nun zügig ein Verbotsgesetz auf den Weg bringen.