Prozess

Vorwürfe machen Klinikchef „fassungslos“

Nach dem Urteil gegen Patientenmörder Niels H. wehrt sich der Klinikchef gegen Vertuschungsvorwürfe.

Veröffentlicht:

OLDENBURG. Im Fall des verurteilten Patientenmörders Niels H. gibt es ein Nachspiel: Dr. Dirk Tenzer, Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg, tritt in einem vierseitigen Brief Vertuschungsvorwürfen des Richters Sebastian Bührmann entgegen.

Bührmann hatte bei seiner Urteilsbegründung gegen H. auch Tenzer kritisiert. Der Klinikchef habe eine in seinem Hause kursierende Strichliste der zweifelhaften Sterbefälle den Ermittlern nicht rechtzeitig ausgehändigt, habe wichtige Gesprächsprotokolle nicht herausgegeben und versucht, die Aussagen von Mitarbeitern des Klinikums über Zeugenbeistände zu manipulieren.

Die Vorwürfe machten ihn „fassungslos“, schreibt Tenzer in der persönlichen Stellungnahme, „sie missachten unsere ernsthaften Anstrengungen um Aufklärung der Ereignisse.“ Protokolle von Mitarbeitergesprächen seien „schützenswerte Unterlagen“, die Tenzer nicht ohne Weiteres hätte herausgeben dürfen. Im Übrigen hätten sie jederzeit angefordert werden können, so Tenzer.

Was die Strichliste angeht, habe er ihre Relevanz falsch eingeschätzt, räumt der Klinikchef ein, der erst nach den Patientenmorden ans Klinikum gekommen ist. Nicht nur er selber, auch die Staatsanwaltschaft und die Mitarbeiter des Klinikums hätten die Dimension der Mordserie nicht geahnt, so Tenzer.

"Substanzlose und unhaltbare Anschuldigungen"

Auch der Vorwurf, das Klinikum habe Mitarbeiter in ihren Aussagen durch Zeugenbestände manipulieren wollen, „entbehrt jeder Grundlage“, so Tenzer. Jeder sei für seine Aussagen selber verantwortlich. Zeugenbestände seien nicht zu beanstanden und dass das Klinikum sie bezahlt habe, eine „arbeitgeberische Verpflichtung“, so Tenzer.

„Ich verwahre mich daher in aller Deutlichkeit gegen die in der Öffentlichkeit erhobenen, substanzlosen und unhaltbaren Anschuldigungen“, schließt Tenzer seinen Brief.

Niels H. wurde vom Oldenburger Landgericht wegen 85-fachen Mordes in den Kliniken Delmenhorst und Oldenburg sowie besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Vorgeworfen wurden ihm 100 Morde, aber in 15 Fällen konnte das Gericht keine Morde nachweisen und sprach H. von ihnen frei.

Nach einem Bericht der „Nordwest-Zeitung“ hat ein Nebenkläger Revision gegen einen der 15 Freisprüche eingelegt. Der Vater des Nebenklägers war nach einer Op gestorben. In seinem Körper wurde Lidocain gefunden.

Wie nach dem Urteil bekannt wurde, legte auch die Anwältin von H., Kirsten Hüfken, Revision gegen das Urteil ein. (cben)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung