Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg stellt die Nichtanwendung der Gleitklausel bei Nachprüfungen kein unzumutbares Hindernis auf dem Weg zur Erlangung des ärztlichen Berufes dar.
Nur wenn ein Arzt dokumentieren kann, dass es ihm ohne Druck und auch mit gebotenem Zeitaufwand nicht gelungen ist, die Zustimmung von Patienten zu erlangen, kann eine Zwangsbehandlung zulässig sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Arzt, der alternativmedizinische Verfahren anbietet, muss den Patienten alle Vor- und Nachteile benennen, findet ein Oberlandesgericht. Besonders strenge Anforderungen gelten für bestimmte Methoden.
Ein Grundschüler mit Diabetes ist noch nicht in der Lage, die Zahlenwerte seines Blutzuckersensors nachzuvollziehen. Deshalb hat er Anrecht auf eine Schulbegleitung, für die Kosten muss die Krankenkasse aufkommen, entschied ein Sozialgericht.
Einem 39 Jahre alten Arzt wird vorgeworfen, in Berlin vier Seniorinnen getötet zu haben. Anschließend soll er versucht haben, die Taten durch Brandstiftung zu verdecken. Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft.
Frauen haben in den USA kein generelles Recht mehr auf Schwangerschaftsabbrüche: Nach dem Ende von Roe vs. Wade sehen US-Forscher nun eine Zunahme von selbst beigeführten Aborten. Die Dunkelziffer liege dabei deutlich höher.