Sozialgericht Darmstadt
Diabetes mellitus: Krankenkasse muss Schulbegleitung für Sechsjährigen zahlen
Ein Grundschüler mit Diabetes ist noch nicht in der Lage, die Zahlenwerte seines Blutzuckersensors nachzuvollziehen. Deshalb hat er Anrecht auf eine Schulbegleitung, für die Kosten muss die Krankenkasse aufkommen, entschied ein Sozialgericht.