Schwangere werden immer wieder auf der Straße angepöbelt, wenn sie sich wegen eines möglichen Abbruchs beraten lassen wollen. Ein Gesetz soll den Frauen helfen. Gynäkologen befürchten trotzdem Spießrutenläufe.
Nun soll es schnell gehen: Schon Anfang Oktober soll das Bundeskabinett eine Gesetzesnovelle zum besseren Schutz vor Gewalt beschließen. Und die bezieht Gesundheitsberufe mit ein, wie der Justiziar der SPD-Fraktion der Ärzte Zeitung bestätigt.
Mit Hausbesuchen bei krankgeschriebenen Mitarbeitern im Werk Grünheide macht der Autobauer Tesla derzeit Schlagzeilen. Rechtswidrig dürfte dies nicht oder jedenfalls nicht immer sein, wie ein Bundesarbeitsgericht-Urteil vermuten lässt.
Die Expertenanhörung im Bundestag zeigt auf, welche Schwachstellen das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hat. Jetzt hat das Parlament die Möglichkeit einzugreifen.
Dass Anspruch auf Mutterschutz erst bei Entbindung ab der 24. Schwangerschaftswoche beginnt, hielten vier Frauen für verfassungswidrig. Sie erzielten beim Bundesverfassungsgericht zumindest einen Teilerfolg.
Die hauptamtlichen Mitglieder des G-BA sehen in Lauterbachs Krankenhausreform eine Abrissbirne für die evidenzbasierte Qualitätssicherung. Sie kritisieren: Statt um die Qualität einer Leistung drehe sich künftig alles nur noch um die Quantität.
Für Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha ist die Krankenhausreform ein Fall für den Vermittlungsausschuss. Dort gebe es eine rote Linie: Er lasse sich nicht vorschreiben, wo es bedarfsnotwendige Krankenhäuser geben darf, sagte er im Gespräch mit der Ärzte Zeitung.
Kann eine Kasse keinen Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege benennen, muss sie selbst beschaffte und beschäftigte Kräfte auch dann zahlen, wenn diese teuerer sind als nach regulärer Tarifgruppe.