Die Beratung der Notfallreform im Bundestag startet kommende Woche. Die Länder haben an mehreren Punkten grundsätzliche Bedenken. Die Gegenäußerung der Bundesregierung fällt in vielen Punkten ernüchternd aus.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt einen Approbationsentzug, nachdem ein Facharzt für Urologie bei mehreren Privat-Patienten nicht-indizierte Stoßwellentherapien vorgenommen und abgerechnet hatte.
Die Leitlinien sehen nicht extra vor, dass ein Arzt hinzugezogen werden muss, oder ob auch eine erfahrene Pflegefachkraft entscheiden kann, eine suizidgefährdete Person alleine duschen zu lassen.
Dient die verletzte Sorgfaltsregel nicht zuvorderst dem Schutzzweck, kann ein Gesundheitsschaden unter Umständen kein Behandlungsfehler, sondern „dem allgemeinen Lebensrisiko“ zuzurechnen sein.
Neue Stabsstelle bei der Verbraucherzentrale Hamburg: Mit hauptamtlicher Unterstützung soll Patientenbeteiligung in den Gremien der Selbstverwaltung künftig besser durchgesetzt werden.
Will ein Arzt nach einem heilberufsgerichtlichen Verfahren einen Wiederaufnahmeantrag stellen, geht dies am besten mit einem Anwalt, macht ein Landesberufsgericht deutlich.
Über viele Jahre hat Christiane Köber das Marktverhalten von Ärzten, Apothekern, Therapeuten und Kassen beobachtet. Nun wechselt die Juristin zur Frankfurter Wirtschaftskanzlei Danckelmann und Kerst.
Die KV Baden-Württemberg baut den Bereitschaftsdienst komplett um. Das Netz der zuletzt 107 Notfallpraxen soll ausgedünnt werden. Betroffene Standorte will die KV Ende Oktober nennen.
Der als konservativ geltende Seeheimer Kreis in der SPD-Bundestagsfraktion skizziert aus seiner Sicht wichtige Reformprojekte in der Gesundheits- und Pflegepolitik.
Das baden-württembergische Sozialministerium spricht sich dagegen aus, die Umsetzung des Landärzteprogramms bei der KV anzusiedeln. Das Land will bei den Förderhöhen die Konkurrenz zu anderen Bundesländern im Blick behalten.
KVen und kommunale Spitzenverbände sollen Orientierung über Meldewege und den Austausch mit den Jugendämtern bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung geben. Eine Umfrage der Ärzte Zeitung unter KVen zeigt: Erste Kooperationsvereinbarungen liegen jetzt vor.