Wenn ein medizinischer Sachverständiger eine Vergütung verlangt, die den gewährten Kostenvorschuss erheblich übersteigt, muss er zuvor bei Gericht die Übernahme der zu erwartenden höheren Kosten beantragen. Das hat ein Landessozialgericht entschieden.
Weil er Krebsmedikamente unterdosiert hatte, war ein Bottroper Apotheker zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun wurde er auf Bewährung entlassen, zwei Drittel seiner Strafe sind verbüßt.