Künstliche Befruchtung
Sozialgericht: Keine eingeschränkten Kassenleistungen bei Schwangerschaft nach IVF
Nach privat bezahlter In-vitro-Fertilisation muss die gesetzliche Krankenkasse ein Arzneimittel zum Erhalt der Schwangerschaft bezahlen.
Nach privat bezahlter In-vitro-Fertilisation muss die gesetzliche Krankenkasse ein Arzneimittel zum Erhalt der Schwangerschaft bezahlen.
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