Der Bund verliert vor dem Oberlandesgericht Köln wieder einen Rechtsstreit um die Bezahlung von Corona-Masken. Aus den Pandemie-Käufen kann er sich nicht einfach herausmogeln, für die Steuerzahler wird es teuer.
Bei einem Termin in einer Arztpraxis in Köln betont Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Sicherheit der elektronischen Patientenakte. Er glaubt, die Vorbehalte der Ärzteschaft würden sich rasch auflösen.
Der Wunsch nach Suizidbeihilfe nimmt offenbar weiter zu. Diesen Schluss lassen zumindest die Mitgliederzahlen eines schweizerisch-deutschen Vereins zu.
24 Mediziner aus der Ukraine haben seit 2022 in Hessen eine Berufserlaubnis als Arzt erhalten, aber mehr als 240 hatten einen entsprechenden Antrag gestellt.
In Sachsen können ausländische Ärzte, die sich noch im Approbationsverfahren befinden, Einblicke in den Berufsalltag einer Arztpraxis erhalten. Lob für die Neuregelung kommt von KV und Kammer.
Auch bei Kliniken muss sich der Patient darauf verlassen können, dass seine Überweisung ausschließlich zu seinem Wohl erfolgt und nicht am Erhalt von Vermittlungsprovisionen ausgerichtet ist, betont ein Landgericht.
Die Bundesärztekammer schließt nicht aus, den mit der PKV konsentierten GOÄ-Entwurf in einzelnen Punkten nachzujustieren. Doch Kritiker stören sich anhaltend auch am grundsätzlichen Reformzuschnitt.
Einer Untersuchung der DAK-Gesundheit zufolge gibt es keine Hinweise auf systematischen Missbrauch durch die Telefon-AU. Im Gegenteil: Immer mehr Versicherte sichern sich ab und holen sich ein Attest. DAK-Chef Storm sieht Bedarf für eine Debatte.
Bei einem Patienten, der zu Lebzeiten in einer Fernsehsendung über seine Krankengeschichte berichtet hat, hat die Presse auch nach seinem Tod Auskunftsanspruch durch das betreffende Uniklinikum.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zieht in einem Schreiben an die SPD-Fraktion eine Bilanz seiner Amtszeit – und bereitet eine Fortsetzung seiner politischen Agenda vor.
Die Vorschläge der Lauterbach‘schen Regierungskommission bewegen die großen Kostenposten der GKV. Gewürdigt wird die Arbeit der 16 Fachleute mit einer spartanischen Aufwandspauschale je Sitzung.
Vor dem Landgericht hat der Prozess gegen einen Gastroenterologen begonnen. Laut Staatsanwaltschaft verging sich der Arzt in einer Münchner Gemeinschaftspraxis an den Frauen, während sie für Darmspiegelungen unter Betäubung waren.
Der Vorschlag des Allianz-Chefs, Arbeitnehmern am ersten Tag einer Krankmeldung keinen Lohn mehr zu zahlen, findet Gegner und Befürworter. Versuche früherer Regierungen, die Kosten für Arbeitgeber an dieser Stelle zu senken, waren oft nicht erfolgreich.
Wer bewusst falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht und seine Versicherung arglistig täuscht, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das hat nun ein Oberlandesgericht bestätigt.