Beschluss Landgericht Bielefeld

Medikamente gepanscht: Apotheker kommt vorzeitig frei

Weil er aus Habgier die Krebsmedikamente von Patienten unterdosiert hatte, war ein Bottroper Apotheker 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun wurde er auf Bewährung entlassen, zwei Drittel seiner Strafe sind verbüßt.

Veröffentlicht:
Dem frühere Chef einer Apotheke in Bottrop wurde Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen nachgewiesen.

Dem frühere Chef einer Apotheke in Bottrop wurde Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen nachgewiesen.

© Rolf Vennenbernd / dpa / picture alliance

Bielefeld. Ein wegen massenhaft gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilter Apotheker kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Das sagte ein Sprecher des Bielefelder Landgerichts auf dpa-Anfrage nach einer nicht-öffentlichen Anhörung und anschließender Entscheidung der Kammer.

Zu Inhalten oder Begründung äußerte sich der Sprecher nicht. Der frühere Apotheker habe inzwischen gut zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Er komme „noch heute“ frei.

Bundesweit aufsehenerregender Medizinskandal

Der frühere Chef einer Apotheke in Bottrop war 2018 vom Essener Landgericht wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Dem Essener Urteil zufolge hatte Peter S. die lebenswichtige Medizin seiner Patientinnen und Patienten von 2012 bis 2016 aus Habgier unterdosiert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil in dem bundesweit aufsehenerregenden Medizinskandal bestätigt.

In dem Fall ging es um lebenswichtige Arzneimittel. Der Apotheker habe mit den rechtswidrig erworbenen Millionen seinen luxuriösen Lebensstil finanziert, hatte das Essener Gericht festgestellt. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als Nebenkläger aufgetreten. Der Skandal war von zwei Mitarbeitern aufgedeckt worden.

Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt

Der frühere Apotheker habe sich in der JVA Bielefeld-Senne im offenen Vollzug befunden, schilderte der Gerichtssprecher. Er habe das Gefängnis also tagsüber verlassen dürfen, sei außerhalb der JVA einem Arbeitsverhältnis nachgegangen. Die restlichen knapp vier Jahre werden zur Bewährung ausgesetzt.

Eine vorzeitige Haftentlassung muss immer im Einzelfall geprüft werden, eine gute Führung kann sich positiv auswirken. Auch der Westdeutsche Rundfunk berichtete über den Fall.

Peter S. hatte sich in dem Strafverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er klagte aber gegen sein lebenslanges Berufsverbot, das die Bezirksregierung Münster verhängt hatte. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen scheiterte der frühere Apotheker 2022 allerdings mit dem Versuch, seine Approbation zurückzuerlangen.

Patientenschützer fordert mehr Kontrollen

Deutschlandweit gebe es einige hundert Apotheken, die einen milliardenschweren Umsatz mit spezialisierter Chemotherapie machen, sagte Patientenschützer Eugen Brysch der dpa. „Doch unangekündigte Stichprobenkontrollen viermal jährlich durch Amtsapotheker gibt es bundesweit nicht“, monierte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Auch stichprobenartige Prüfungen auf die Wirkstoffe finden nicht statt.“

Im Bottroper Fall kritisierte Brysch, Peter S. habe „niemals mitgewirkt an der Aufklärung seiner Straftaten.“ Für Betroffene und Angehörige der Opfer sei fast alles im Dunklen geblieben. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Anspruch auf Kassenleistung geht nicht nach Glaubensfreiheit

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Tab. 1: Verbesserung wichtiger Endpunkte nach 24-wöchiger randomisierter Behandlung mit Vimseltinib vs. Placebo (MOTION-Studie)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Erste zugelassene systemische Therapie zeigt überzeugende Langzeiteffekte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Differenzialdiagnosen im Blick

Hängendes Augenlid – Schauen Sie auch auf die Pupillen!

Lesetipps
Symbol für Augenspülung und Notfall-Augenspülvorrichtung für Chemieunfälle.

© navintar / stock.adobe.com

Neue S1-Leitlinie

Verätzung am Auge: Erst spülen, und dann?

Ein älterer Mann muss stark husten und hält eine Hand auf seine Brust.

© Getty Images

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist