Laut BGH haben Kliniken ein Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen. Das Krankenhausentgeltgesetz enthalte keine Vorgaben, dass nur Ärzte Wahlarzt-Leistungen anbieten und berechnen können.
Die frühere Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) ist wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Im Prozess um Kosten ihrer Hochzeitsfeier hatte sie ihre Unschuld beteuert.
Eine Schwangerschaft gilt erst mit einem ärztlichen Nachweis als juristisch gesichert. Das kann nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Einfluss auf die Frist für eine Kündigungsschutzklage haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss muss an seinen Notfallversorgungsstufen für Krankenhäuser nacharbeiten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Für nichtteilnehmende Kliniken könnte dies erst mal keine Abschläge bedeuten.
Gehören Aufenthalte außerhalb einer psychiatrischen Klinik zur Therapie, können trotzdem Kosten für einen vollstationären Aufenthalt abgerechnet werden, urteilen die Richter am Bundessozialgericht.
Die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen befürworten den Krankenhausplan des Landes. Rügen gibt es nur in einzelnen Punkten. Eine Entscheidung des OVG fehlt allerdings noch.
Nehmen nicht alle Ärzte einer Berufsausübungsgemeinschaft ausreichend an der Versorgung teil, droht der Entzug der Zulassung. Möglich ist aber eine Arbeitsteilung unter den Kollegen, wie aus einem Urteil eines Landessozialgerichts hervorgeht.
Anspruchsvolle Notfalldiagnostik, die nur von einer Klinik erbracht werden kann, legitimiert zur Abrechnung einer vorstationären Notfallbehandlung – statt einer einfachen Notfallbehandlung.
Ein angestellter Durchgangsarzt, der die ambulante Nachsorge eines Patienten übernimmt, handelte nicht als Klinikangestellter, sondern in seiner Rolle als Durchgangsarzt – und haftet allein, befand das Gericht.
Eine Straffung der Bauchdecke nach einer Gewichtsreduzierung von 130 auf 60 Kilogramm zahlte die Kasse noch, eine Gesäß- und Oberschenkelstraffung nicht mehr. Zu Recht, sagen die Richter.
Auch eine Anstellung kann die Teilnahme eines Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung nicht auf mehr als einen Versorgungsauftrag erweitern. So urteilte das BSG – und verwies auf seine ständige Rechtssprechung.
Ein wegen zahlreicher Erkrankungen schwerbehinderter und pflegebedürftiger Mann, hat gegen fortschreitendes CFS eine Behandlung mit Immunglobulinen erhalten. Nach ersten Erfolgen klagte er auf Dauertherapie.
Die Delegierten der Ärztekammer Niedersachsen appellieren an die künftige Bundesregierung, rasch das Thema Gewalt aufzugreifen. Aktuell könne von einer generalpräventiven Wirkung des Strafrechts keine Rede sein.